Jagd

In manchen Kantonen wird das ganze Jahr über ausserhalb der Schonzeiten gejagt (Revierjagd), in anderen konzentriert sich die Jagd schwerpunktmässig auf ein paar Wochen im Herbst (Patentjagd).
Grundsätzlich ist jeder einzelne Jäger oder die Jagdgesellschaft dazu verpflichtet, mit grösster Sorgfalt vorzugehen und jegliche Gefährdung von Personen zu unterbinden. Gesetzlich ist es nicht verpflichtend, eine Jagd anzukündigen. Dennoch werden Gesellschaftsjagden oder zeitlich begrenzte Hoch- und Niederwildjagden oftmals in Gemeindeblättern bekannt gemacht. Zusätzlich sind im Wald manchmal Warn- und Hinweisschilder aufgestellt.
Was ist zu tun, wenn im bevorzugten Wandergebiet eine Jagd stattfindet?
Einige Verhaltensregeln
Im Vorfeld
- Informieren Sie sich im Gemeindeanzeiger, ob eine Jagd angekündigt ist
- Kontaktieren Sie den zuständigen kantonalen Jägerverband bezüglich Jagdzeiten
- Tragen Sie auf der Wanderung bunte und helle Kleidung
Unterwegs im Jagdgebiet
- Achten Sie auf Hinweisschilder und leisten Sie diesen Folge
- Unterhalten Sie sich in angemessener Lautstärke
- Vermeiden Sie es, in der Dämmerung unterwegs zu sein
- Führen Sie Ihren Hund stets an der Leine
Wenn der erste Schuss gefallen ist
- Machen Sie mit lautem Reden/Rufen auf sich aufmerksam
- Bleiben Sie auf jeden Fall auf den offiziellen Wanderwegen
- Verstecken Sie sich nicht im Gebüsch oder hinter einem Baum
Weiter zu
Sind Sie bereit für weiss-rot-weiss? – unsere Partnerkampagne mit der BFU