Im Wald

Im Wald umherstreifen und die Ruhe der Bäume auf sich wirken lassen: Wandern im Wald ist ein ganz besonderes Erlebnis. Wohl auch, weil er Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen ist. Wie sich Wandernde im Wald rücksichtsvoll verhalten, lesen Sie hier.

Finsterwald LU. Bild: Wanderblondies, Wandervorschlag Nummer 1777

Darf ich mich auf den Wanderwegen im Wald frei bewegen?

Solange ein signalisierter Wanderweg nicht gesperrt ist, darf er von Wandernden entsprechend genutzt werden. Zudem sind der Wald und die Waldwege von Gesetzes wegen frei zugänglich (ZGB 699 und WaG 14a).

Können Wanderwege im Wald gesperrt werden?

In spezifischen Fällen müssen Wanderwege (oder ganze Gebiete) temporär gesperrt werden. Temporäre Sperrungen sind möglich, z.B. aufgrund von Gefahrensituationen, Bewirtschaftung, Anlässen, (temporärem) Wild- oder Naturschutz.

Eine Umleitung wird signalisiert, ausser wenn es sich um sehr kurz andauernde Sperrungen (Stunden bis wenige Tage) oder um wenig frequentierte Strecken handelt.

Wie kann ich mich über allfällige Sperrungen informieren?

Auf der Webkarte der Schweizer Wanderwege werden Sperrungen und Umleitungen direkt von der betroffenen Stelle erfasst und von den Schweizer Wanderwegen validiert.
Achtung: Es werden nicht alle Sperrungen auf Wanderwegen im Wald gemeldet oder darüber informiert, insbesondere jene unter der Dauer einer Woche.

Wie verhalte ich mich Wald?

  • Auf Hinweise und Umleitungen achten; auch an den Wochenenden.
  • Waldtypische Gefahren, wie stürmische Winde und Gewitter oder Gefahren bedingt durch Holznutzung, besonders beachten.
  • Nicht vergessen: Wir sind zu Gast im Wald.

Was ist hinsichtlich Wild- und Naturschutz im Wald zu beachten?

In Wild- und Naturschutzzonen im Wald auf den Wanderwegen bleiben und während der Dämmerung und nachts den Wald bestenfalls meiden.

Worauf muss ich im Wald mit meinem Hund besonders achten?

Bild: Raja Läubli

Leinenpflicht besteht während der Brut- und Setzzeit (siehe Hinweisschilder vor Ort) und in manchen Kantonen sogar ganzjährig.

Hunde sind so zu halten, dass sie weder Mensch noch Tier gefährden oder belästigen. Sie sind jederzeit unter Kontrolle zu halten.

Wie bin ich im Wald sicher unterwegs?

Wandernde, die im Wald auf einem Wanderweg unterwegs sind, müssen sich der typischen Gefahren, die in einem Wald vorkommen, bewusst sein und sich angemessen und eigenverantwortlich verhalten. Insbesondere ist bei stürmischen Winden und Gewitter von einem Waldaufenthalt abzusehen.

Zudem sollen Wandernde sich weiteren Gefahren (z.B. bedingt durch die Holznutzung) bewusst sein und Wegsperrungen sowie Umleitungen beachten.

In ausgeschiedenen Naturschutzgebieten, in denen der Wald nicht (mehr) bewirtschaftet bzw. Totholz bewusst stehen gelassen wird, wird den Wandernden empfohlen, sich auf den signalisierten Wegen aufzuhalten.

Wie verhalte ich mich, wenn im Wald gejagt wird?

Ohne eine behördliche Gebietssperrung bleiben der Wald und die Waldwege frei zugänglich. Es ist Sache der Jagenden, die nötigen Vorsichtsmassnahmen zu treffen, damit es zu keinen Jagdunfällen kommt.
Hunde sollten während der Jagdsaison an die Leine genommen werden.

Wer ist für die Sicherheit Dritter bei der Jagdausübung im Wald verantwortlich?

Jagende bzw. die Jagdgesellschaft sind für die Sicherheit der Wegnutzenden verantwortlich. Sie müssen sachdienliche Massnahmen treffen, um die Sicherheit Dritter zu garantieren.

Ist die Sicherheit der Wandernden im Wald bei Schiessübungen gewährleistet?

Der Betreiber von Schiessanlagen ist für die Sicherheit der Wegnutzenden verantwortlich und muss sicherstellen, dass die abgefeuerte Munition sowie Reste von Tontauben keine Unbeteiligten treffen.
Gegebenenfalls ist der Wanderweg temporär gesperrt und eine Umleitung ist eingerichtet.

Bild: Raja Läubli

Wo kann ich Mängel an Wanderwegen im Wald melden?

Mängel an Wanderwegen können sowohl bei den Wanderwegverantwortlichen des zuständigen Gemeinwesens (Gemeinden oder Kanton, dort kantonale Wanderweg-Fachstelle) als auch bei der kantonalen Wanderweg-Fachorganisation oder online bei den Schweizer Wanderwegen gemeldet werden.

Müssen durch Waldarbeiten zerstörte Wanderwege saniert werden?

Eine sichere Begehbarkeit (Durchgängigkeit und Sicherungsbauten) des betroffenen Wanderwegs wird so rasch als möglich wiederhergestellt. Eine umfassende Sanierung erfolgt zum nächstmöglichen, sinnvollen Zeitpunkt (abhängig von Terrainbedingungen, z.B. Vernässung).

Welche Gefahr geht im Winter von Windkraftanlagen aus?

Im Winter kann in der Nähe von Windkraftanlagen eine Gefahr durch Eisschlag drohen