FAQ

Zahlen und Fakten zu den Wanderwegen

Mitwirken: Gönner/in werden, spenden, Freiwilligeneinsätze

Tipps für draussen: Wandern

Ihr Benutzerkonto auf www.schweizer-wanderwege.ch

Unsere Wandervorschläge: Zugriff und Nutzung

Nutzung des Online-Shops

Abonnement Magazin WANDERN.CH

Nutzung der iPad/Android-Version des Magazins WANDERN.CH

Die Wegweiser

Zahlen und Fakten zu den Wanderwegen

Wieviele Kilometer Wanderwege gibt es in der Schweiz?

Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein verfügen insgesamt über 65 000 Kilometer Wanderwege, davon ca. 22 000 Kilometer Bergwanderwege. Zum Vergleich: schweizweit gibt es total 71 297 Kilometer Strassen (National-, Kantons- und Gemeindestrassen).

Wer ist für die Wanderwege zuständig?

Gemäss Bundesgesetz über die Fuss- und Wanderwege FWG  sind für Planung, Anlage, Unterhalt und Signalisation der Wanderwege die Kantone zuständig. In den meisten Kantonen werden diese Aufgaben jedoch an die kantonalen Wanderweg-Organisationen delegiert, welche aufgrund verbindlicher Richtpläne die Planung und die Signalisation der Wanderwege sicherstellen. Der Bau und der Unterhalt wiederum ist meist Sache der Gemeinden.

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Mitwirken: Gönner/in werden, spenden, Freiwilligeneinsätze

Kann ich bei den Schweizer Wanderwegen Mitglied werden?

Die Mitglieder der Schweizer Wanderwege sind die kantonalen Wanderweg-Organisationen sowie Organisationen und private Unternehmen, welche dem Wandern nahe stehen.
Als Einzelperson sind Sie jederzeit als Mitglied einer kantonalen Wanderweg-Organisation willkommen. Wenn Sie die Schweizer Wanderwege unterstützen möchten, dann können Sie dies gerne in Form einer Gönnerschaft tun.

Wie wird man Gönner/in der Schweizer Wanderwege?

Indem Sie uns Ihre Koordinaten angeben und wir Ihnen anschliessend einen Einzahlungsschein zukommen lassen. Als Gönner/in anmelden

Welches sind meine Vorteile als Gönner/in?

Für einen jährlichen Gönnerbeitrag erhalten Sie zweimal pro Jahr einen Wanderführer zugestellt, können in unserem Wander-Shop mit 20% Rabatt und bei unserem Ausrüstungspartner Transa Travel & Outdoor mit 10% Rabatt einkaufen sowie SchweizMobil Plus zum Vorzugspreis von CHF 20.- statt 35.- beziehen.

Können Gönnerbeiträge und Spenden an die Schweizer Wanderwege von den Steuern abgezogen werden?

Ja. Legen Sie hierzu Ihrer Steuererklärung einfach die Spendenbescheinigung oder unser Dankesschreiben bei.

Ich möchte in einem Trauerfall der Schweizer Wanderwege gedenken.

Wer in einem Todesfall auf Blumenschmuck verzichten und stattdessen der Schweizer Wanderwege gedenken möchte, kann dies mit einer Grabspende tun. Platzieren Sie in der Todesanzeige den folgenden oder einen ähnlichen Hinweis: «Anstelle von Blumen gedenke man der Schweizer Wanderwege, 3007 Bern, Postkonto 40-14552-5, IBAN CH48 0900 0000 4001 4552 5, Vermerk: Trauerfall Vorname Name.». Teilen Sie uns den Namen der verstorbenen Person sowie die Traueradresse mit, damit wir Sie über den Spendeneingang informieren können. Die Spenden verdanken wir auch bei den Spendern.

Wieso brauchen Sie Spenden, wenn die Wanderwege von der öffentlichen Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) finanziert werden?

Längst nicht alle Kosten werden durch die öffentliche Hand gedeckt. Insbesondere die Planung und die Signalisation der Wanderwege sowie die Ausbildung der Ehrenamtlichen müssen zu einem grossen Teil durch private Gelder finanziert werden. Auch die Massnahmen zur Förderung des Wanderns werden durch die öffentliche Hand nicht bezahlt (z.B. Informationsbroschüren, Auskunftswesen, Projekte für bestimmte Zielgruppen wie Schulen, etc.). Mit dem Wanderweg-Fonds können zudem Finanzierungslücken für herausragende Wanderwegprojekte gefüllt werden.

Für was benötigen Sie Geld?

Die Schweizer Wanderwege setzen sich als nationale gemeinnützige Dachorganisation der kantonalen Wanderweg-Organisationen für ein attraktives, flächendeckendes und sicheres Wanderwegenetz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein ein, welches einheitlich und lückenlos signalisiert ist. Als kompetenter und zuverlässiger Partner sind wir Anlaufstelle für alle nationalen Belange des Wanderns und der Wanderwege. Wir fördern das Wandern als naturnahe, erlebnisreiche Freizeitaktivität und als wichtigen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge.

Wie wird meine Spende eingesetzt?

Ihre Spende fliesst in die Jahresrechnung der Schweizer Wanderwege. Das Betriebsergebnis (=der Gewinn) wird anschliessend an die kantonalen Wanderweg-Organisationen ausgeschüttet.

Wieso führen Sie unterschiedliche Kontonummern?

Die Kontonummer 01-58188-8 wird nur bei von uns vorgedruckten, orangen Einzahlungsscheinen verwendet, welche den Spendenaufrufen beiliegen. Bei diesen Einzahlungsscheinen ist eine eindeutige Referenznummer aufgedruckt, welche alle notwendigen Angaben zu Ihrer Adresse enthält. So kann Ihre Spende elektronisch verarbeitet werden, was nicht nur zeitsparend und sicher ist, sondern auch kostengünstig. Auf diesen Einzahlungsscheinen können Sie keine Mitteilungen anbringen.
Die Kontonummer 40-14552-5 ist unser allgemeines Spendenkonto und wird für die roten Einzahlungsscheine verwendet. Diese werden manuell verarbeitet. Auf roten Einzahlungsscheinen kann eine Mitteilung angebracht werden. Für Ereignisspenden oder Trauerspenden werden deshalb rote Einzahlungsscheine verwendet.

Wie kann ich einen Arbeitseinsatz im Dienste der Wanderwege leisten?

Bitte wenden Sie sich direkt an eine kantonale Wanderweg-Organisation. Diese wird Ihnen nach Möglichkeit einen Einsatz vermitteln. Für Unternehmen bieten wir zudem neu ein Freiwillgenprogramm an.

Wo kann ich meine Adresse ändern?

Bitte teilen Sie uns Ihre neue und alte Adresse hier mit: Kontaktformular.

Vielen Dank!

Ist der Verband Schweizer Wanderwege Zewo-zertifiziert?

Ja, der Dachverband Schweizer Wanderwege ist seit 2010 Zewo-zertifiziert. Das Zewo-Gütesiegel steht für den zweckbestimmten, wirtschaftlichen und wirksamen Einsatz Ihrer Spende, transparente Information und aussagekräftige Rechnungslegung, unabhängige und zweckmässige Kontrollstrukturen sowie aufrichtige Kommunikation und faire Mittelbeschaffung. Weiterführende Informationen unter www.zewo.ch

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Tipps für draussen: Wandern

Wie wird die Wanderzeit berechnet?

Im Idealfall mit Hilfe eines geografischen Informationssystems, das die Zeitangaben automatisch und anhand einer einheitlichen Formel berechnet. Die Berechnung erfolgt also mittels Computer und nicht durch Abmarschieren der Route.

Download Wanderzeitberechnung

Wieso hat es nicht auf allen Wegweisern Zeitangaben?

Zeitangaben finden Sie bei allen Ausgangs- und Endpunkten sowie Zwischenzielen einer Wanderroute. Richtungsweiser (d.h. Wegweiser ohne Zielangaben) dienen der Wegfindung bei Wegverzweigungen und verfügen über keine Zeitangaben.

Dürfen Radfahrer Wanderwege befahren?

Gemäss VSS-Norm SN 640 829a «Signalisation Langsamverkehr» erfordert die gemeinsame Führung von Langsamverkehrswegen die Zustimmung der betroffenen kantonalen Langsamverkehrs-Fachstellen.

Eine räumliche Trennung von Wander- und Mountainbike-Routen ist im Interesse der Wandernden wie auch der Biker in folgenden Situationen erforderlich: bei Wegen mit Gefahrenstellen (z.B. Absturzgefahr), die weniger als 2 m breit sind und bei speziell gebauten Anlagen wie Downhill- oder Freeride-Pisten.

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Ihr Benutzerkonto auf www.schweizer-wanderwege.ch

Für wen oder was ist das Benutzerkonto gedacht?

Mit dem Benutzerkonto können Sie

  • einfacher im Shop einkaufen: Sie können Adressen speichern, inkl. abweichende Lieferadressen.
  • Ihre liebsten Wandervorschläge favorisieren und speichern.
  • sich für den Newsletter der Schweizer Wanderwege anmelden (abmelden können Sie sich im jeweiligen Newsletter).

Wie komme ich zu meinem Benutzerkonto?

Mit Abschluss einer Gönnerschaft oder eines Abonnements wird nicht automatisch ein Benutzerkonto erstellt. Dies ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig. Registrieren Sie sich hier mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem frei wählbaren Passwort. Sie erhalten danach ein E-Mail mit einem Bestätigungslink, um Ihre E-Mail-Adresse zu verifizieren. Um Sie als berechtigten Nutzer der exklusiven Leistungen für Gönner und Abonnenten zu identifizieren, werden Sie bei der Registrierung zur Eingabe eines (Rabatt-) Codes gebeten. Sie finden diesen auf Ihrem Gönner- oder Leserausweis.

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Ich habe bereits mehrmals ein neues Passwort angefordert, aber erhalte kein Mail.

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Die Webseite wird nicht richtig angezeigt, was kann ich tun?

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Wer kann auf die Wandervorschläge zugreifen?

  • Gönnerinnen und Gönner der Schweizer Wanderwege: alle Wandervorschläge.  
  • Abonnentinnen und Abonnenten des Magazins WANDERN.CH: alle Wandervorschläge. 
  • Käuferinnen und Käufer der Einzelausgabe des Magazins WANDERN.CH: die Wandervorschläge der gekauften Ausgabe.  
  • Käuferinnen und Käufer der T33-Karten: die Wandervorschläge des gekauften Kartenblattes.  
  • Nur einmal reinschauen? In Ihrem Benutzerkonto können Sie in den Einstellungen unter Codes einen kostenlosen Zugang für 30 Tage anfordern.

Wie kann ich die Wandervorschläge abrufen?

Loggen Sie sich in Ihrem Benutzerkonto ein und geben Sie Ihren Abonnenten- oder Gönnercode oder den Code aus dem Magazin WANDERN.CH oder dem Newsletter der Schweizer Wanderwege bei Einstellungen unter Codes ein. Sie haben dann Zugriff auf die Wandervorschläge.

Wo finde ich den Code?

  • Gönnerinnen und Gönner: Sie finden den Code auf Ihrem Gönnerausweis.
  • Abonnentinnen und Abonnenten des Magazins WANDERN.CH: Sie finden den Code auf Ihrem Leserausweis, den Sie mit der Jahresrechnung erhalten haben.
  • Leserinnen und Leser einer Einzelausgabe des Magazins WANDERN.CH: Sie finden den Code abgedruckt im Magazin beim jeweiligen Wandervorschlag.
  • Besitzerinnen und Besitzer der T33-Wanderkarte: Sie finden den Code abgedruckt auf der T33-Karte.

Ich kann mich nicht einloggen.

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  • Sie benutzen anstelle des (Rabatt-)Codes die Gönnernummer, Abonummer, Benutzername oder Passwort des Benutzerkontos auf www.schweizer-wanderwege.ch
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Auf dem Desktopcomputer kann ich mich einloggen, aber auf meinem mobilen Gerät nicht...

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Wie kann ich Wandervorschläge favorisieren?

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Tippen Sie in der Detailansicht auf das Herz, um den Wandervorschlag in Ihrem Benutzerkonto abzuspeichern.

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Welche Abos gibt es?

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Sofern noch lieferbar, können Einzelhefte zu 12.- CHF im Onlineshop bestellt werden.

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Die Wegweiser

Kann man Wegweiser als Geburtstagsgeschenk kaufen?

Ja, das ist möglich. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Sie beraten können: info@schweizer-wanderwege.ch, Tel. 031 370 10 20

Was kostet ein Wegweiser?

Je nach Grösse und Herstellungsverfahren variieren die Preise beträchtlich. Ein kleiner Wegweiser mit dem Piktogramm «Wandern» kostet ca. Fr. 20.–, ein grosser Wegweiser mit vierzeiligen Ziel- und Zeitangaben ca. Fr. 190.–.

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